Beitrag und Aufnahme                     oben

Aufnahmebedingungen für Abteilung RTF  (wird z. Z. erstellt)

Beiträge

Ordentliche Mitglieder

Fördernde Mitglieder

Fälligkeit

10 - Fahrten - Regelung

Ausnahmen

Nachweis der Fahrten

Hinweis auf Startgebühren RTF

Aufnahmeantrag für Fachschaft RTF

Einwilligungserklärung

 

01.01.2009

Beitragsregelung

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1. Mitgliedsbeitrag ordentliche Mitglieder

Schüler

36,00 € / Jahr

Jugendliche/Junioren

42,00 € / Jahr

Erwachsene

60,00 € / Jahr

Die Aufnahmegebühr für Erwachsene beträgt einmalig 50,00 € und beinhaltet 1 Kurzarm - Vereinstrikot

Schüler, Jugendliche und Junioren bezahlen keine Aufnahmegebühr                                    nach oben

2. Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder

 Der Beitrag beträgt mindestens 30,00 € / Jahr                                                                  nach oben

3. Fälligkeit der Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Dezember für das nächste Kalenderjahr fällig

Der erste Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr werden bei Vereinseintritt fällig               nach oben

 

 4. 10-Fahrten-Regelung

Jedes ordentliche, erwachsene Vereinsmitglied hat (mindestens) 10 RTF - Fahrten pro Saison durchzuführen und nachzuweisen. Für die fehlenden Fahrten wird nach Saisonende eine Umlage durch die Vereinskasse erhoben. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

 (10 Fahrten - durchgeführte Fahrten) x 3,00 € = Umlage in €

 Zu den durchgeführten Fahrten zählen maximal 2 Permanente - RTF sowie maximal zweimal der Arbeitseinsatz bei vereinseigenen RTF- oder anderen Veranstaltungen.                              nach oben

4.1 Ausnahmen zur 10-Fahrten-Regelung

 Ausgenommen von der 10-Fahrten-Regelung sind Mitglieder, die

- das 65. Lebensjahr vollendet haben

- aus besonderen (z.B. gesundheitlichen, privaten oder beruflichen) Gründen die 10 Fahrten nicht
   nachweisen können.

Über die Ausnahmen entscheidet der Vorstand                                                                nach oben

4.2 Nachweis der Fahrten

 Der Nachweis der durchgeführten Fahrten erfolgt grundsätzlich auf der roten Wertungskarte des BDR.

Mitglieder, die zur 10-Fahrten-Regelung verpflichtet sind und keine rote Wertungskarte angefordert haben, erhalten eine vereinsinterne „Weiße Wertungskarte“. Der Nachweis der Fahrten erfolgt wie auf der roten Wertungskarte.                                                                                                 nach oben

4.3 Startgebühren RTF - Veranstaltungen

 Um den Anspruch auf die geringeren Startgebühren für BDR-Mitglieder nachzuweisen, ist zusätzlich zur
„Weiße Wertungskarte“ der graue BDR-Radsport-Pass vorzulegen.                                nach oben

5. Aufnahmeantrag für Fachschaft RTF

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6. Einwilligungserklärung

zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten von Vereinsmitgliedern                ... mehr

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